Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turn…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
- geliehenen Pferdetransporter.<br /> | - geliehenen Pferdetransporter.<br /> | ||
sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt | sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren. |
Version vom 15. Februar 2021, 09:46 Uhr
Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt ebenso ein Beschädigungsrisiko.
Mietsachschäden an
- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenen Pferdetransporter.
sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren.