Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''wehrt diese ab''', wenn sie unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz)<br />
- '''wehrt diese ab''', wenn sie unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz)<br />
- und '''sorgt für den finanziellen Ausgleich''' wenn sie berechtigt sind.
- und '''sorgt für den finanziellen Ausgleich''' wenn sie berechtigt sind.
👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />

Version vom 15. Februar 2021, 12:22 Uhr

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Eigenschäden sind nicht versichert.

Die Versicherung

- prüft ob die Forderungen berechtigt sind
- wehrt diese ab, wenn sie unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz)
- und sorgt für den finanziellen Ausgleich wenn sie berechtigt sind.


👁 Siehe auch: Eigenschaden
👁 Siehe auch: XXX