Pferdeanhängerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Es besteht keine Versicherungspflicht wenn der Pferdeanhänger '''ausschließlich''' zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz. | Es besteht keine Versicherungspflicht wenn der Pferdeanhänger '''ausschließlich''' zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz. | ||
⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist. | |||
Version vom 19. Februar 2021, 07:43 Uhr
- Pferdeanhängerversicherung als Pflichtversicherung
Dies hängt von der tatsächlichen Nutzung des Anhängers ab und wie der Anhänger beim Straßenverkehrsamt zugelassen wurde.
Im Prinzip stehen Ihnen zur Anmeldung / Zulassung eines Pferdeanhängers zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Pferdeanhängerversicherung bei Anmeldung als Sportanhänger
Es besteht keine Versicherungspflicht wenn der Pferdeanhänger ausschließlich zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz.
⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist.