Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br /> | - Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br /> | ||
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- Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. | - Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. | ||
Durch Beitragszuschlag aber versicherbar. | Durch Beitragszuschlag aber versicherbar. |
Version vom 21. Februar 2021, 11:08 Uhr
- Leistungen
- Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
- Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
- Diebstahl,
- Abschlachten,
- Brand,
- Blitzschlag.
- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional
- Höhe der Versicherungsleistung 80 % der vereinbarten Versicherungssumme
- Versicherungssumme
- Beiträge
• Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen
- Wartezeiten
- Unfälle sind sofort und sonstige Versicherungsfälle bereits nach einer Woche ab Versicherungsbeginn versichert.
- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Krankheiten: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche, Tuberkulose, chronische Lahmheit, Skletterkrankungen insbesondere Hufrollenerkrankung, Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat, Sehnenstelzfuß sowie Ataxie durch jede Ursache.
- Ausschlüsse
- Nottötung aus wirtschaftlichen Gründen,
- Krankheiten, die vor Deckungsbeginn dieser Police bestanden, diagnostiziert oder behandelt wurden;
- Schönheitsfehler;
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.
- örtlicher Geltungsbereich
- Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.