Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. | Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung. | ||
* '''Kfz Versicherung'''<br /> | |||
* '''Private Krankenversicherung'''<br /> | |||
Version vom 2. März 2021, 10:50 Uhr
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung.
- Kfz Versicherung
- Private Krankenversicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang -.-.-.-