Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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- geliehenem Pferdeanhänger,<br />
- geliehenem Pferdeanhänger,<br />
- geliehenem Pferdetransporter,<br />
- geliehenem Pferdetransporter,<br />


sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren.
sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren.

Version vom 12. März 2021, 10:06 Uhr

Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt viele Beschädigungsrisiken.

Mietsachschäden an

- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenem Pferdetransporter,


sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren.


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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht