Kfz Versicherung, Hagelschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die Kosten der Reparatur werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Übersteigen die Kosten diesen Wert, ist ein Totalschaden eingetreten. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert gezahlt.<br /> | Die Kosten der Reparatur werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Übersteigen die Kosten diesen Wert, ist ein Totalschaden eingetreten. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert gezahlt.<br /> | ||
Es bleibt dem Versicherten überlassen ob er den Hagelschaden reparieren lässt. Verzichtet er hierauf, wird der Versicherer eine fiktive Abrechnung erstellen. Der ausgewiesene Betrag, unter Abzug der Mehrwertsteuer, wird dem Versicherungsnehmer erstattet. | Es bleibt dem Versicherten überlassen, ob er den Hagelschaden reparieren lässt. Verzichtet er hierauf, wird der Versicherer eine fiktive Abrechnung erstellen. Der ausgewiesene Betrag, unter Abzug der Mehrwertsteuer, wird dem Versicherungsnehmer erstattet. | ||
Sie selbst sollten einen Sachverständigen nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung einschalten. Es könnte passieren, dass Sie die Gutachterkosten selbst zahlen müssen. | Sie selbst sollten einen Sachverständigen nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung einschalten. Es könnte passieren, dass Sie die Gutachterkosten selbst zahlen müssen. |
Version vom 16. März 2021, 07:20 Uhr
Hagelschäden sind durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt, nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Kosten der Reparatur werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Übersteigen die Kosten diesen Wert, ist ein Totalschaden eingetreten. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert gezahlt.
Es bleibt dem Versicherten überlassen, ob er den Hagelschaden reparieren lässt. Verzichtet er hierauf, wird der Versicherer eine fiktive Abrechnung erstellen. Der ausgewiesene Betrag, unter Abzug der Mehrwertsteuer, wird dem Versicherungsnehmer erstattet.
Sie selbst sollten einen Sachverständigen nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung einschalten. Es könnte passieren, dass Sie die Gutachterkosten selbst zahlen müssen.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort:
-.-.-.-