Pferdehüterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Pferdehalterhaftpflichtversicherung]]  <br />
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► Siehe: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.htm
► Siehe: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.htm





Version vom 17. März 2021, 09:03 Uhr

Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden. Der Pferdehüter benötigt eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.

Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt/hütet im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig wenn z.B. Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden. Der Tierhüter haftet im Gegensatz zum Tierhalter nicht verschuldensunabhängig sondern nur dann, wenn er ursächlich verantwortlich ist.



👁 Siehe auch: Pferdehalterhaftpflichtversicherung
► Siehe: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.htm


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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht