Deckungsanfrage im Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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== Deckungsnote ==
== Deckungsanfrage ==


Bezeichnet den schriftlichen Auftrag des Versicherungsmaklers an den Versicherer ein benanntes Risiko, im Auftrag des Versicherungsnehmers, in Deckung zu nehmen.
Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.


Schlagwort: Deckung, Deckungsnote
Siehe auch: Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage


Schlagwort: Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 20. September 2016, 09:41 Uhr

Deckungsanfrage

Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.

Siehe auch: Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage

Schlagwort: Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung