Gebäudeversicherung private, Laubrente: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
|} | |} | ||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | {| border="0" style="border-collapse:collapse" | ||
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |350px]]|| ''' Als Geschädigter hilft die Immobilien-Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen. Als Schädiger hilft eine Privathaftpflichtversicherung. | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |350px]]|| ''' Als Geschädigter hilft die Immobilien-Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen. Als Schädiger hilft eine Privathaftpflichtversicherung.''' | ||
|} | |} | ||
Version vom 29. März 2021, 10:32 Uhr
Als Eigenheimbesitzer mit Laubbäumen auf dem Grundstück, kann es sein, wenn das Nachbargrundstück eine starke Beeinträchtigung der Nutzbarkeit erfährt, das Sie dem Nachbarn eine „Laubrente“, einen jährlichen Geldbetrag, zu zahlen haben.
Das gleiche gilt für eine über das ortsübliche Maß gehende Verschmutzung und/oder dem unzumutbaren hohen Aufwand für die Beseitigung des Laubs.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 906, Abs. 2 des BGB.
Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn.
Als Geschädigter hilft die Immobilien-Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen. Als Schädiger hilft eine Privathaftpflichtversicherung. |
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Gebäudeversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Immobilienversicherung, .-.-.-.