Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt.
Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt.
Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide  kommt es immer wieder zu Schadenfällen die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.
Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide  kommt es immer wieder zu Vorkommnissen  die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.





Version vom 5. April 2021, 05:55 Uhr

Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt. Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide kommt es immer wieder zu Vorkommnissen die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.


Für Gnadenbrotpferde bieten einige Versicherer spezielle, günstigere Prämien an. Wird das Pferd nur gelegentlich geritten, ist dies dem Versicherer anzuzeigen und mit zu versichern.



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