Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. April 2021, 09:36 Uhr
Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst.
⚠️ Eine Obliegenheitsverletzung gefährdet den Versicherungsschutz.
Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne, d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, eintritt. Beispiele für Gefahrerhöhungen:
- Privathaftpflichtversicherung:
- halten und führen von Luft- oder Wasserfahrzeugen
- Änderung des Familienstandes, z.B. Heirat
- Hausratversicherung:
- deutliche Vergrößerung der Wohnraumfläche
- Entfernung einer Alarmanlage
- Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum
- Baugerüst am Gebäude
- Gebäudeversicherung:
- Renovierung des Gebäudes
- Montage einer Solaranlage
- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft
- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten
- Kfz Versicherung:
- Änderung des Fahrerkreises
- neuer Abstellort in der Nacht
- Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Tuning
- höhere Jahreskilometerleistung
- Wechsel des Wohnortes und damit andere Regionalklasseneinstufung
- Berufshaftpflichtversicherung:
- Änderung des Berufsstatus
- Erweiterung des Tätigkeitsumfangs
- Betriebshaftpflichtversicherung:
- wesentliche Steigerung des Umsatzes
- Erweiterung der Betriebsstätte z.B. Neugründung von unselbständigen Niederlassungen/Tochtergesellschaften
- Vereinshaftpflichtversicherung:
- Änderung der Vereinssatzung bzw. des Vereinszwecks
- wesentliche Steigerung der Vereinsmitgliederanzahl
- und weitere
👁 Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
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