Subsidärhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 '''Siehe auch:'''<br />
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[[Subsidaritätsklausel]]  <br />
[[Subsidaritätsklausel]]  <br />
[[Kfz-Versicherung,]]  <br />
[[Rechtsschutzversicherung,]]  <br />





Version vom 8. April 2021, 06:58 Uhr

Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.

Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.


👁 Siehe auch:
Subsidaritätsklausel



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