Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, nicht versicherte Sachen/Gegenstände: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. April 2021, 17:52 Uhr
Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien sowie Arbeitsmittel, wie Toner, Kühl- und Löschmittel, Farbbänder, Ton- und Bildträger und Werkzeuge jeglicher Art. Teile der versicherten Sache, die erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen, da diese der Abnutzung oder dem Verschleiß unterliegen, z.B.: Sicherungen oder Trommeleinheiten von Kopiergeräten sind im Versicherungsumfang nicht enthalten.
⚠️ Die Elektronikversicherung ist keine Reparaturversicherung für Verschleißteile.
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