Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Zeile 60: | Zeile 58: | ||
Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung<br /> | |||
.-.-.-. | .-.-.-. | ||
[[Category:Bausparen]][[Category:PIM]] | [[Category:Bausparen]][[Category:PIM]] |
Version vom 8. April 2021, 18:07 Uhr
Bausparen wird vom Staat gefördert. Folgende staatliche Zuschüsse können beantragt werden:
- die Arbeitnehmersparzulage,
falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr
- die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind. Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge Bausparen anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung
.-.-.-.