Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit | Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit muss nahezu jedes Unternehmen Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar. | ||
Version vom 27. April 2021, 04:32 Uhr
Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit muss nahezu jedes Unternehmen Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.
- Versicherungsumfang
- Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
- Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
- finanzieller Ausgleich im Schadensfall
- Versichert werden können
- Forderungen aus Warenlieferungen
- Forderungen aus Werkleistungen
- Forderungen aus Dienstleistungen
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)
- Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung
- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens
- individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit
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Schlagwort: Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung
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