Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe:''' <br />
[https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />
[https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />



Version vom 27. April 2021, 07:56 Uhr

  • Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.


Bei Antragstellung:
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung:
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles:
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

  • Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.


Siehe:
Anzeigepflichtverletzung VVG § 19


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Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

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