Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich '''steuerlich voll absetzbar.''' | Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich '''steuerlich voll absetzbar.''' <br /> | ||
Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen. | Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen. | ||
Version vom 18. Mai 2021, 08:37 Uhr
Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar.
Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.
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Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung
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