Krankenversicherung gesetzliche, Wechsel GKV zur GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Wechsel GKV zur GKV, Wechsel von GKV zur GKV<br />
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Version vom 29. Dezember 2016, 12:29 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Wechsel GKV zur GKV

Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.

Im Regelfall wird innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung durch den alten Krankenversicherer an den Versicherten übersandt. Die Kündigungsbestätigung wird zusammen mit dem Aufnahmeantrag von der neuen gesetzlichen Krankenversicherung benötigt, um eine Mitgliedsbestätigung sowie die Versichertenkarte erstellen zu können.

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 18 Monate. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Wird ein Tarif mit Wahlleistungen gewählt, so erhöht sich die Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft auf 36 Monate.


Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenvergleich
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht

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