Hausratversicherung, Glaskeramik / Cerankochfeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Januar 2017, 14:25 Uhr
Hausratversicherung, Glaskeramik / Cerankochfeld
Gehört die Küche der Hausratversicherung zugeordnet, so ist bei einem Teil der Versicherer das Cerankochfeld automatisch mitversichert, bei dem anderen Teil kann die Cerankochfläche optional gegen Mehrbeitrag mitversichert werden. Die Risiken Brand und Blitzschlag sind versichert, aber nicht die Beschädigungen durch mechanische Einwirkungen wie zum Beispiel zu festes Aufsetzen vom Kochgeschirr. Bei dem Bruch eines Cerankochfeldes hilft i.d.R. nur der komplette Austausch, Reparaturen sind nicht möglich. Die Kosten können beachtlich sein.
Gehört die Küche der Gebäudeversicherung zugeordnet, so ist die Hausratversicherung nicht zuständig.
Siehe auch: Hausratversicherung, Einbauküche
Schlagwort: Hausratversicherung, Cerankochfeld