Hausratversicherung, Ferienhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Über die Aussenversicherung sind '''Gegenstände die''' in das Ferienhaus '''vorübergehend mitgenommen werden''', versichert. | Über die Aussenversicherung der Hausratversicherung sind '''Gegenstände die''' in das Ferienhaus '''vorübergehend mitgenommen werden''', versichert. | ||
Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz. | Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz. | ||
Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.<br /> | Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.<br /> |
Version vom 2. Januar 2017, 14:27 Uhr
Hausratversicherung, Ferienhaus
Über die Aussenversicherung der Hausratversicherung sind Gegenstände die in das Ferienhaus vorübergehend mitgenommen werden, versichert.
Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz.
Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.
Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
Siehe auch: Ferienhausversicherung Deutschland / Europa
Schlagwort: Ferienhaus, Ferienwohnung, Aussenversicherung