Hausratversicherung, Ferienhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Januar 2017, 14:28 Uhr
Hausratversicherung, Ferienhaus
Über die Aussenversicherung der Hausratversicherung sind Gegenstände die in das Ferienhaus vorübergehend mitgenommen werden, versichert.
Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz.
Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.
Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
Siehe auch: [Ferienhausversicherung in Deutschland / Europa]
Schlagwort: Ferienhaus, Ferienwohnung, Aussenversicherung