Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Alleinstehende Arbeitnehmer''' die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben aus Ihrem Erwerbseinkommen XX % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 von XXXX € zu zahlen. Der | '''Alleinstehende Arbeitnehmer''' die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben aus Ihrem Erwerbseinkommen XX % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 von XXXX € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu xxx %, XXX € | ||
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'''Alleinstehende, ehemalige Arbeitnehmer, in Altersrente''' zahlen aus ihrer Rente | |||
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Die Zusatzbeiträge in Höhe von jeweils XX € tragen die Versicherten selbst. | |||
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Version vom 3. Januar 2017, 07:39 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter
Alleinstehende Arbeitnehmer die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben aus Ihrem Erwerbseinkommen XX % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 von XXXX € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu xxx %, XXX € Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Arbeitnehmer beläuft sich somit monatlich bis auf XXX €
Alleinstehende, ehemalige Arbeitnehmer, in Altersrente zahlen aus ihrer Rente
Handelt es sich um ein Ehepaar im fortgesetzten Alter und beide sind im Anstellungsverhätnis tätig dann haben beide, dem Erwerbseinkommen entsprechend auch Beiträge zu entrichten. D.h. es werden für jeden bis zu € XXXX monatlich fällig. Gesamt macht dies XXX € aus hiervon trägt der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte.
Hinzu kommt für jeden der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu xxx %, XXX €
Die Zusatzbeiträge in Höhe von jeweils XX € tragen die Versicherten selbst.
Der Gesamtaufwand für dieses Ehepaar beläuft sich monatlich auf bis zu XXX €
Für Selbständige, alleinstehende Selbständige haben aus Ihrem Einkommen und ...
Für Rentner die in der gesetzlichen Krankenversicherung ...
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