Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. August 2021, 11:42 Uhr
Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts, von geistlichen Genossenschaften.
Studenten sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.
Selbständige können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.
Minijobber der Arbeitgeber bezahlt für den Minijobber einen Pauschalbetrag. Zusätzlich zahlen Minijobber einen Eigenbeitrag. Auf Antrag kann sich der Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrages befreien lassen.
Altersrentenbezieher einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.
Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungspflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html
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