Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Januar 2017, 12:30 Uhr
Hausratversicherung, Vandalismus
Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
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