Privatrechtsschutzversicherung, Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Oktober 2021, 11:34 Uhr
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Privathaftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung
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