Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen
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- '''Arztrechnungen:''' Als Privatpatient müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung :dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle :übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.<br /> | :- '''Arztrechnungen:''' Als Privatpatient müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung :dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle :übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.<br /> | ||
- '''Medikamentenkosten:''' Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.<br /> | :- '''Medikamentenkosten:''' Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.<br /> | ||
- '''Krankenhausrechnungen:''' Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.<br /> | :- '''Krankenhausrechnungen:''' Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.<br /> | ||
Version vom 30. Oktober 2021, 11:34 Uhr
- Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.
- Ja, stellt aber keinen Nachteil dar, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies ja dann automatisch finanziert/mitbezahlt.
- Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten.
- Richtig.
- Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen.
- Stimmt nicht, der private Kurkostentagegeldtarif bietet, ganz individuellen Versicherungsschutz.
- Es sind Wartezeiten abzuleisten.
- Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenvollversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt.
- Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
- Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt.
- Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.
- Richtig, Familien mit mehreren Kindern, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist, sind i.d.R. vorerst beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Die Kinder begründen über kurz oder lang mit der Berufsausbildung und dem Studium ein eigenes Versicherungsverhältnis, dann wird die private Krankenversicherung beitragsmäßig wieder interessant.
- Im Alter ist die Private Krankenversicherung teuerer als die gesetzliche Krankenkasse.
- Dies ist eine Pauschalaussage, die man so nicht stehen lassen kann, denn der freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse, mit entsprechendem Einkommen/Rente, zahlt den Höchstbeitrag. Der Höchstbeitrag liegt zur Zeit bei 881,26 € monatlich. Ein Ehepaar, beide voll beitragspflichtig, zahlen dann rund 1400 € monatlich. Zur dieser Belastung kommen dann noch die vielen Zuzahlungen. Gut zu wissen: Die PKV bietet seit einem guten Jahrzehnt ihren Versicherten den "Entlastungstarif" an. Hierdurch werden Erhöhungen im Alter gemindert bzw. ganz vermieden.
- Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
- Stimmt nur bedingt.
- Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.550,00 € , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden.
- Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst unterhalb der Jahresverdienstgrenze von 64.550,00 € tritt Versicherungspflicht ein.
- Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.
- Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.
- Über 55-Jährige haben nur die Möglichkeit durch die Familienversicherung des Ehepartners wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
- Der privat Versicherte muss Rechnungen verauslagen.
- Stimmt so nicht.
- - Arztrechnungen: Als Privatpatient müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung :dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle :übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.
- - Medikamentenkosten: Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.
- - Krankenhausrechnungen: Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.
Siehe auch:
Krankenversicherung private, Vorteile
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