Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort:  Zusatzbeitrag, Zusatzbeiträge, Zusatzbeitrag GKV, Zusatzbeiträge GKV, Befreiung vom Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds <br />
[[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz]]<br />
Zusatzbeitrag, Zusatzbeiträge, Zusatzbeitrag GKV, Zusatzbeiträge GKV, Befreiung vom Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds <br />






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Version vom 5. November 2021, 08:23 Uhr




Reichen die zugewiesenen Gelder des Gesundheitsfonds den gesetzlichen Kassen nicht aus, wird ein Zusatzbeitrag für den Versicherten fällig. Der Zusatzbeitrag wird einkommensabhängig erhoben und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Der Zusatzbeitrag beläuft sich aktuell 2022 von 0,00 % auf bis zu 2,70 %. Der Durchschnitt liegt bei ca. 1,10 %.

Liste der Krankenkassen. Es werden der % Satz des Zusatzbeitrages und der % Satz des Gesamtbeitrages ausgewiesen. Über die 6. Spalte recherchieren Sie die für Sie geöffneten Krankenkassen.

Befreiung vom Zusatzbeitrag
Vom Zusatzbeitrag befreit sind Versicherte der studentischen Krankenversicherung und beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder. Befreien lassen können sich außerdem Versicherte die Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld beziehen.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2007 wurde der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Reicht der Beitrag zur Kostendeckung nicht aus, so können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Im Jahr 2017 erhoben sämtliche Krankenkassen zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag.

Im Jahr 2022 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,10 %.


Sonderkündigungsrecht aufgrund Erhöhung des Zusatzbeitrages

Jedes Krankenkassenmitglied hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Der Eingang der Kündigung muss bis zum Ende des Monats beim Versicherer eingegangen sein, in dem die Beitragserhöhung sein wird. Erfolgt die Kündigung der bisherigen Krankenkasse bis zum 31. Januar, so ist ein Wechsel in die neue Krankenkasse zum 01. April möglich.


Vorgehensweise beim Krankenkassenwechsel

  • 1. Kündigungsschreiben an die bisherige Krankenkasse richten
  • 2. Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse ausfüllen und einreichen
  • 3. Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse der neuen Krankenkasse vorlegen

Hinweis: Sollte der Krankenkassenwechsel aus irgendeinem Grund nicht geklappt haben, z.B. Kündigungsbestätigung nicht an die neue Krankenkasse gesendet, bleibt der Versicherungsschutz in der bisherigen Krankenkasse bestehen.


Prognose für die nächsten Jahre

Der Zusatzbeitag der gesetzlichen Krankenkassen werden in den nächsten Jahren wieder steigen, so erwartet das der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.



Siehe auch:
Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung
Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz
Zusatzbeitrag, Zusatzbeiträge, Zusatzbeitrag GKV, Zusatzbeiträge GKV, Befreiung vom Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds


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