Krankenversicherung private, Versicherungsfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinische Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechende angesehen so leistet auch hier der private Krankenversicherer. | Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinische Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechende angesehen so leistet auch hier der private Krankenversicherer. | ||
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Version vom 7. Januar 2017, 09:32 Uhr
Krankenversicherung private, Versicherungsfall
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Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinische Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechende angesehen so leistet auch hier der private Krankenversicherer.
Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
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