Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Dezember 2021, 10:23 Uhr
In der Betriebsinhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen
Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.
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