Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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- sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen
In der Betriebsinhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen
Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
-  Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
-  Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />

Version vom 3. Dezember 2021, 10:23 Uhr

In der Betriebsinhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


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