Hausratversicherung, Aussenanlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Februar 2022, 08:29 Uhr
Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):
- Markisen,
- Mauern, Einfriedungen,
- Briefkästen,
- Treppen,
- Treppengeländer,
- Aussenlampen,
- Antennen,
- nicht abschliessend.
Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt.
So gibt es auch Gegenstände, die weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zu allererst ist zu klären welcher Versicherung der eingetretene Schaden zuzurechnen ist. Merkmale für die Zuordnung zur Hausratversicherung: die Gegenstände sind beweglich.
⚠️ Nicht alle Versicherer verfahren einheitlich, die Tarifbedingungen geben hier Auskunft.
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