Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflichtversicherung ist auf grund  gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:  
Die Pflichtversicherung ist auf grund  gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:  


Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.


Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie  
Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie  

Version vom 14. Januar 2017, 18:19 Uhr

Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:

Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.

Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie

  • die KFZ-Haftpflichtversicherung,
  • Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe)
  • Aufgezählter Listeneintrag
  • Aufgezählter Listeneintrag
  • Aufgezählter Listeneintrag
  • Aufgezählter Listeneintrag
  • Aufgezählter Listeneintrag
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Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung