Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. | Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. | ||
Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie | Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie |
Version vom 14. Januar 2017, 18:19 Uhr
Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:
Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie
- die KFZ-Haftpflichtversicherung,
- Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe)
- Aufgezählter Listeneintrag
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Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung