Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2022, 10:07 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar.
Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.
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Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung
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