Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|} | |} | ||
</center> | </center> | ||
<big>'''Der Annahmezwang / Kontrahierungszwang'''</big> wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt. Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung. | <big>'''Der Annahmezwang / Kontrahierungszwang'''</big> wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt. Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung. |
Version vom 22. März 2022, 11:03 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Der Annahmezwang / Kontrahierungszwang wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt. Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung.
- Pflichtversicherung Kfz Versicherung
- Pflichtversicherung Private Krankenversicherung
- Pflichtversicherung Private Pflegeversicherung
- Pflichtversicherung gesetzliche Krankenkasse
- Pflichtversicherung gesetzliche Pflegeversicherung
- Pflichtversicherung Betriebskrankenkasse
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang
-.-.-.-