Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Januar 2017, 17:25 Uhr
Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.
Siehe auch: Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug
Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug