Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer,  werden nicht berücksichtigt.<br />
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer,  werden nicht berücksichtigt.<br />


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]] <br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]] <br />

Version vom 17. Januar 2017, 17:25 Uhr

Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug

Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug