Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht. | Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht. | ||
'''Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br /> | |||
- '''prüft''' die Schadenersatzforderung, <br /> | - '''prüft''' die Schadenersatzforderung, <br /> |
Version vom 16. April 2022, 09:54 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Grundstückshaftpflichtversicherung
Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn