Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  


'''Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br />
'''Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br />


- '''prüft''' die Schadenersatzforderung, <br />
- '''prüft''' die Schadenersatzforderung, <br />

Version vom 28. April 2022, 05:32 Uhr

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Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB

Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.


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