Vereinsgebäudeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
Meier (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
Version vom 23. Mai 2022, 15:09 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Jeder Vereins sollte sein Vereinsgebäude mittels einer Gebäudeversicherung gegen bestimmte Risiken und Gefahren absichern. Analog nahezu jeder Privatperson, die das eigene Wohnhaus mit einer Gebäudeversicherung versichert.
Versicherbare Risiken und Gefahren in der Vereinsgebäudeversicherung
Die Vereinsgebäudeversicherung deckt die finanziellen Folgen aus Schäden durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Leitungswasser – Schäden durch Rohrbruch und Frost
- Sturm ab Windstärke 8 und dessen Folgeschäden
- Hagelschäden
- Glasbruch
- Elementarschäden, soweit versicherbar – Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Schneedruck
Versicherungssumme in der Vereinsgebäudeversicherung
Bei der Vereinsgebäudeversicherungs sollte die Versicherungssumme nach dem Neubauwert mit Wertzuschlagsklausel vereinbart werden, damit auch evtl. Wertsteigerungen berücksichtigt werden. Zudem sollte die Klausel Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag der Vereinsgebäudeversicherung vereinbart werden.
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.