Vereinsausstellungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Versichert sind die Ausstellungsgüter aller Art sowie der Ausstellungsstand ( z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung), sowohl während der Veranstaltung selbst, als auch für den Hin- und Rücktransport. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der zu versicherten Sachen. | :Versichert sind die Ausstellungsgüter aller Art sowie der Ausstellungsstand ( z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung), sowohl während der Veranstaltung selbst, als auch für den Hin- und Rücktransport. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der zu versicherten Sachen. | ||
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Die Ausstellungsversicherung ist eine "All-Gefahren-Deckung". Ersetzt werden Schäden durch | :Die Ausstellungsversicherung ist eine "All-Gefahren-Deckung". Ersetzt werden Schäden durch | ||
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Bestimmte Gefahren wie Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder politische Unruhen sind ausgeschlossen. | :Bestimmte Gefahren wie Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder politische Unruhen sind ausgeschlossen. | ||
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Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Für eine Versicherungssumme von Euro 100.000,00 gibt es solche Versicherungen bereits ab Euro netto 150,00. | :Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Für eine Versicherungssumme von Euro 100.000,00 gibt es solche Versicherungen bereits ab Euro netto 150,00. | ||
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Version vom 28. Mai 2022, 04:51 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Gegenstand der Ausstellungsversicherung
- Mit einer Ausstellungsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Verlust und Beschädigung Ihrer Produkte auf Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen.
- Versicherte Gegenstände
- Versichert sind die Ausstellungsgüter aller Art sowie der Ausstellungsstand ( z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung), sowohl während der Veranstaltung selbst, als auch für den Hin- und Rücktransport. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der zu versicherten Sachen.
- Versicherte Risiken
- Die Ausstellungsversicherung ist eine "All-Gefahren-Deckung". Ersetzt werden Schäden durch
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Raub
- mut- oder böswillige Beschädigung seitens Dritter
- Transportunfall
- ebenso Bruch
- verkratzen und verbeulen der Gegenstände.
- Ausschlüsse
- Bestimmte Gefahren wie Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder politische Unruhen sind ausgeschlossen.
- Beitrag
- Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Für eine Versicherungssumme von Euro 100.000,00 gibt es solche Versicherungen bereits ab Euro netto 150,00.
- Jahresvertrag
- Bei mehreren Ausstellungen im Jahr gibt es auch die Möglichkeit eines Jahresvertrages.
Siehe auch
Vereinshaftpflichtversicherung
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
Vereinsinhaltsversicherung
Vereinsreiseversicherung
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