Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben | '''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben). | ||
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages. | |||
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| Kündigung in der Ansparphase || | | Kündigung in der '''Ansparphase''' || | ||
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung | * Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung | ||
* Die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet | |||
* Häufig dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens | |||
* Gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen können verloren gehen, wenn die Mindestlaufzeit nicht beachtet wird | |||
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren | * Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren | ||
* | * Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt | ||
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| Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)|| | | Kündigung bei '''Zuteilungsreife''' (Mindestansparguthaben eingezahlt)|| | ||
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich | * Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich | ||
* | * Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt | ||
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| Kündigung in der Darlehensphase || | | Kündigung in der '''Darlehensphase''' || | ||
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung | * Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung anfallender Gebühren | ||
* Umschuldung durch | * Umschuldung durch das Sondertilgungsrecht beim Bausparvertrag unkompliziert | ||
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Version vom 24. Januar 2017, 08:18 Uhr
Bausparen, Kündigung
Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben).
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.
Kündigung in der Ansparphase |
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Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
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Kündigung in der Darlehensphase |
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Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
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Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
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