Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juli 2022, 11:41 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Anbieter ist die ias Internationale Assekuranz-Service GmbH.
Die Führerscheinversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Folgen eines Fahrverbots.
Verlieren Sie für die Dauer von bis zu 3 Monaten den Führerschein, werden die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.
- Wer versichert ist
- Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.
- Folgende Tatbestände sind versichert
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Auffahren und ungenügender Abstand
- Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
- Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)
- Vorfahrtverletzung
- Ampelverstoß
- Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
- Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
- sowie weitere Vergehen nach der StVO.
- Was nicht versichert ist
- Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰
- Fahren unter Einfluss von Drogen
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
- Aberkennung der Fahrerlaubnis
- Versicherungssummen / Deckungssummen
- Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
- Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
- Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR