Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br /> | * Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br /> | ||
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Version vom 28. Juli 2022, 08:03 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bausparen wird vom Staat gefördert. Folgende staatliche Zuschüsse können beantragt werden:
- die Arbeitnehmersparzulage,
- falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr
- die Wohnungsbauprämie
- Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
- keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind. Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
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Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung
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