Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko | Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko <big>'''Deckungsklage'''</big> erheben. | ||
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br /> | ⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br /> |
Version vom 14. August 2022, 15:29 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.
- Feststellungsklage
- Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.
- Leistungsklage
- Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.
Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachten
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