Krankenversicherung gesetzliche, Wechsel GKV zur GKV: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. '''Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden.''' Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.<br /> | Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. '''Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden.''' Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.<br /> | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenvergleich]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenvergleich]]<br /> | ||
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht]]<br /> | ||
Schlagwort: Wechsel GKV zur GKV, Wechsel von GKV zur GKV<br /> | Schlagwort: Wechsel GKV zur GKV, Wechsel von GKV zur GKV<br /> | ||
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |
Version vom 25. Januar 2017, 14:11 Uhr
Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.
Siehe auch: 📄Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung
Im Regelfall wird innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung durch den alten Krankenversicherer an den Versicherten übersandt. Die Kündigungsbestätigung wird zusammen mit dem Aufnahmeantrag von der neuen gesetzlichen Krankenversicherung benötigt, um eine Mitgliedsbestätigung sowie die Versichertenkarte erstellen zu können.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 18 Monate. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Wird ein Tarif mit Wahlleistungen gewählt, so erhöht sich die Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft auf 36 Monate.
Siehe auch: 📄Kündigung Muster/Vorlage - Sonderkündigungsrecht
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenvergleich
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht
Schlagwort: Wechsel GKV zur GKV, Wechsel von GKV zur GKV