Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2022, 03:22 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Pferdehalterhaftpflichtversicherung Die folgenden Ausschlüsse gelten i.d.R. für alle Anbieter bzw. deren Versicherungtsarife:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen - (Mietsachschäden lassen sich zusätzlich versichern),
- Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben,
- halt der Versicherer den Versicherungsnehmer aufgefordert "gefahrvolle Umstände" zu beheben, zu beseitigen und der
- Kunde kam dem nicht nach, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.
⚠️ Schäden unter den Familienangehörigen treten sehr häufig auf. Die Kinder reiten, es kommt zu einem Sturz mit Verletzungen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt hier nicht ein, da Schäden an Familienmitgliedern ausgeschlossen sind.
⚠️ Der Pferdesport ist einer der unfallträchtigsten Sportarten. Es empfiehlt sich eine separate Unfallversicherung abzuschließen.
Siehe auch
Eigenschaden
Unfallversicherung
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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht