Bausparen, vermögenswirksame Leistung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wie viel der Arbeitnehmer an vermögenswirksamen Leistungen erhält, regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. 40 Euro sind der höchste monatliche Betrag, zahlt der Arbeitgeber weniger, kann der Arbeitnehmer auch aufstocken, das heißt bis zur Höchstgrenze selbst dazu zahlen. Wenn diese zur Besparung eines Bausparvertrages verwendet werden, fördert der Staat diese Anlageform zusätzlich durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage. | |||
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Version vom 26. Januar 2017, 11:25 Uhr
Bausparen, vermögenswirksame Leistung
Viele Arbeitnehmer und Auszubildende beziehen von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt werden und dem Arbeitnehmer beim Aufbau eines Vermögens helfen sollen. Dazu muss das Geld in einem Sparplan oder einen Bausparvertrag angelegt werden.
Wie viel der Arbeitnehmer an vermögenswirksamen Leistungen erhält, regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. 40 Euro sind der höchste monatliche Betrag, zahlt der Arbeitgeber weniger, kann der Arbeitnehmer auch aufstocken, das heißt bis zur Höchstgrenze selbst dazu zahlen. Wenn diese zur Besparung eines Bausparvertrages verwendet werden, fördert der Staat diese Anlageform zusätzlich durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage.
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