Inhaltsversicherung, Beitragsgrundlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Januar 2017, 07:12 Uhr
Der Beitrag zur Inhaltsversicherung wird von den nachfolgenden Faktoren bestimmt:
Versicherungsumfang (Versicherungssumme und zu versichernde Risiken) Versicherungsort Betriebsart / Branche Rechtsform des Unternehmens Gründungsdatum des Unternehmens
Als Richtwert zum Beitrag für die Inhaltsversicherung können ca. 10-12 Euro je 10.000 Euro Versicherungssumme angesetzt werden.
Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Beitragsgrundlage