Inhaltsversicherung, Beitragsgrundlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Januar 2017, 07:15 Uhr
Der Beitrag zur Inhaltsversicherung wird von den nachfolgenden Faktoren bestimmt:
- Versicherungsumfang (Versicherungssumme und zu versichernde Risiken),
- Versicherungsort,
- Betriebsart / Branche,
- Rechtsform des Unternehmens und
- Gründungsdatum des Unternehmens.
Als Richtwert zum Beitrag können ca. 10-12 Euro je 10.000 Euro Versicherungssumme angesetzt werden.
Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Beitragsgrundlage