Verschuldensformen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Leicht Fahrlässig''' | '''Leicht Fahrlässig''' handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB). | ||
'''Grob fahrlässig''' handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt. | |||
''' | '''Bedingt vorsätzlich''' handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt. | ||
'''vorsätzlich''' handelt wer bewusst oder gewollt schädigt. | |||
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobeFahrlässigkeit, bedingter Vorsatz, Vorsatz | |||
Version vom 4. Oktober 2016, 11:50 Uhr
Verschuldensformen
Leicht Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).
Grob fahrlässig handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.
Bedingt vorsätzlich handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
vorsätzlich handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobeFahrlässigkeit, bedingter Vorsatz, Vorsatz