Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
- gepachtete,<br /> | - gepachtete,<br /> | ||
- und geliehene Sachen beziehen. '''Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.''' <br /> | - und geliehene Sachen beziehen. '''Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.''' <br /> | ||
⚠️ '''Die Deckungserweiterung "Mietsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche.''' Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt. <br /> | ⚠️ '''Die Deckungserweiterung "Mietsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche.''' Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt. <br /> |
Version vom 6. Februar 2023, 06:09 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Von der Haftung nach ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche die sich auf
- gemietete,
- geleaste,
- gepachtete,
- und geliehene Sachen beziehen. Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.
⚠️ Die Deckungserweiterung "Mietsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt.
Generell ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen wegen
- Abnutzung,
- Verschleiß,
- einer übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
- wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,
- wegen Schimmelbefall
- und Glasschäden.
Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung